19. November 2025
22. September 2025
Komplementärmedizin bleibt Teil der OKP
Quelle: Schweizer Parlament - https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233511
Mit der Motion Komplementärmedizin. Wahlmöglichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsehen wurde der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, die vorsieht, dass die Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) optional ist.
Damit sollte den Versicherten ermöglicht werden, diese Leistungen aus der Grundversicherung auszuschliessen: In diesem Fall würden sie zwar keine Erstattung mehr für alternative medizinische Behandlungen erhalten, müssten sich aber auch nicht mehr an deren Finanzierung beteiligen.
Nachdem der Nationalrat die Motion im Herbst 2024 knapp angenommen hatte, lehnt der Ständerat diese ab.
Transparente Preise und vereinfachte Zulassung für patentfreie Arzneimittel
Quelle:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244230
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234535
Anbietern von Arzneimitteln ist es aktuell untersagt, konkrete Netto-Preise für verschreibungspflichtige Produkte auf ihrer Homepage zu publizieren. Dies, weil Swissmedic die Bekanntgabe von Rabatten bei rezeptpflichtigen Medikamenten als Publikumswerbung interpretiert, obwohl dies nicht gesetzlich festgeschrieben ist.
Deshalb verlangt die Motion Es braucht transparente Preise und keine Preisbekanntgabeverbote für Kundinnen und Kunden von Apotheken, damit die Gesundheitskosten reduziert werden können, bestehende Regulierungen so anzupassen, dass Kundinnen und Kunden sich über konkrete Preise inklusive Rabatte und günstigere gleichwertige Medikamente informieren können, beispielsweise über Produktvergleiche nach Indikationen / nach Krankheitsbildern und Beschwerden, nach Dosisstärken und Packungsgrössen etc.
Im Ständerat angenommen und dem Nationalrat übergeben wurde die Motion Erleichterte Zulassung für patentabgelaufene Medikamente von Hannes Germann. Diese fordert, dass patentabgelaufene Medikamente aus Ländern mit vergleichbar strengen Zulassungsbehörden und -verfahren (z.B. Australien, EU, Kanada, UK und USA) wie die Schweiz mit einer einfachen Registrierung bei Swissmedic ohne Zulassungsprüfung importiert werden dürfen.
Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion beantragt. Auch pharmaSuisse hat sich dagegen ausgesprochen, da sie befürchtet, dass aus der EU importierte Generika ohne die erforderlichen umfassenden Qualitätskontrollen auf den Markt gelangen könnten.
Auflösung des Territorialitätsprinzips: Medizinprodukte und Arzneimittel aus dem Ausland sollen durch die OKP vergütet werden
Quelle:
https://www.bag.admin.ch/de/kvg-anderung-zum-bezug-von-mitteln-und-gegenstaenden-im-ewr
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234177
Leistungen der OKP werden grundsätzlich nur für in der Schweiz erbrachte medizinische Behandlungen und bezogene Mittel und Gegenstände übernommen. Ausnahmen gelten etwa für Notfallbehandlungen im Ausland oder wenn eine Behandlung in der Schweiz nicht verfügbar ist. Ziel dieses Territorialitätsprinzips ist es, die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten und die Kontrolle über die Kostenstruktur zu behalten.
Die Motion Medikamentenpreise. Vergütung von im Ausland gekauften günstigen Medikamenten oder Hilfsmitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG, um Preise und Kosten zu senken schlägt vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung von Privatpersonen im Ausland gekaufte (nicht versendet) Medikamente und Hilfsmitteln erstattet, sofern diese auch in der Schweiz zugelassen sind, von einem zugelassenen Arzt verschrieben wurden und günstiger sind als in der Schweiz.
Der Bundesrat hat daher eine KVG-Änderung in die Vernehmlassung gegeben, um die Rückerstattung bestimmter im Europäischen Wirtschaftsraum gekaufter medizinischer Hilfsmittel und Geräte zu ermöglichen. Diese Massnahme dürfte zur Kostendämpfung und zur Förderung des Wettbewerbs beitragen, stösst jedoch insbesondere bei pharmaSuisse auf Bedenken.
Bund plant Serialisierung von Medikamenten in der Schweiz
Der Bundesrat hat eine Verordnung in die Vernehmlassung gegeben, welche die Umsetzung von Artikel 17a des Heilmittelgesetzes (HMG) konkretisiert, die eine Kennzeichnungspflicht für Humanarzneimittelverpackungen mit einer eindeutigen Identifikationsnummer und einer Manipulationssicherung vorsieht. Ziel ist es, gefälschte Arzneimittel in der legalen Vertriebskette frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit zu erhöhen.
Die Verordnung orientiert sich stark an den Vorgaben der EU (Falsified Medicines Directive, Delegierte Verordnung 2016/161), berücksichtigt dabei jedoch die spezifischen Gegebenheiten in der Schweiz.
- Pharmazeutische Industrie: Sie muss Produktionslinien, Verpackungssysteme und Datenverwaltungsprozesse anpassen. Die Kosten sind erheblich, insbesondere für kleine Unternehmen, die sich auf den lokalen Markt konzentrieren. Einige wenig rentable Produkte könnten vom Markt verschwinden und damit die Versorgungssicherheit gefährden.
- Apotheken und Arztpraxen, die Arzneimittel abgeben: Sie müssen in IT-Infrastruktur, Software-Updates und Schulungen investieren. Für kleine oder weniger digitalisierte Unternehmen wird der organisatorische Aufwand unverhältnismäßig hoch sein. Die Integration wird die Lieferzeiten für Medikamente verlängern und die täglichen Abläufe erschweren.
- Großhändler wie UFD müssen eine erhebliche zusätzliche Belastung tragen. Die Verpflichtung, Codes zu deaktivieren, zu überprüfen oder wieder zu aktivieren (für Exporte, Rücksendungen oder Lieferungen an Gewerbetreibende) erfordert zusätzliche Systeme und logistische Anpassungen, was zu dauerhaften Kosten führt.
Während die Massnahmen in der EU durch konkrete Fälschungsvorfälle motiviert wurden, ist das Fälschungsrisiko in der Schweiz über die legale Vertriebskette bislang sehr gering. Das Hauptziel ist daher die internationale Harmonisierung und die Nutzung bereits bestehender Infrastrukturen.
Um die Belastung etwas abzufedern, wurde eine Übergangsfrist festgelegt und innerhalb dieser Zeit müssen alle Akteure ihre Prozesse anpassen und sich im zentralen Datenbanksystem, dass vom BAG verwaltetet wird, registrieren.