19. November 2025
23. September 2025
Das Territorialitätsprinzip ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Es besagt, dass Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung OKP grundsätzlich nur für in der Schweiz erbrachte medizinische Behandlungen und bezogene Mittel und Gegenstände übernommen werden. In den letzten Jahren wurde das Territorialitätsprinzip zunehmend hinterfragt. Doch warum gibt es das Territorialitätsprinzip und welchen Zweck erfüllt es?
Leistungen der OKP werden grundsätzlich nur für in der Schweiz erbrachte medizinische Behandlungen und bezogene Mittel und Gegenstände übernommen. Ausnahmen gelten etwa für Notfallbehandlungen im Ausland oder wenn eine Behandlung in der Schweiz nicht verfügbar ist. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten und die Kontrolle über die Kostenstruktur zu behalten.
Das Prinzip dient mehreren Zwecken:
- Qualitätssicherung: Durch die Beschränkung auf in der Schweiz erbrachte Leistungen kann sichergestellt werden, dass diese den hiesigen Qualitätsstandards entsprechen.
- Kostenkontrolle: Die Begrenzung auf das Inland ermöglicht eine bessere Kontrolle der Gesundheitskosten und verhindert eine unkontrollierte Ausweitung der Leistungen.
- Versorgungssicherheit: Es schützt die inländischen Leistungserbringer und sichert somit die medizinische Grundversorgung innerhalb der Schweiz.
Aktuelle Diskussionen und mögliche Lockerungen
In den letzten Jahren wurde das Territorialitätsprinzip zunehmend hinterfragt. Ein zentrales Argument ist die Möglichkeit, durch den Bezug von medizinischen Produkten im Ausland Kosten zu sparen. Der Bundesrat hat daher vorgeschlagen, das Prinzip für bestimmte Produkte zu lockern (Quelle: Bundesrat).
Konkret soll OKP künftig die Kosten von bestimmten medizinischen Mitteln und Gegenständen übernehmen, die Versicherte im Europäischen Wirtschaftsraum privat einkaufen. Dies betrifft insbesondere Verbrauchsmaterialien wie Verbandmaterial oder Inkontinenzhilfen, bei denen die Anforderungen an Anwendung und Abgabe niedrig sind. Produkte mit hohen Anforderungen an Instruktion und Anpassung, wie Prothesen, sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Ausserdem ist eine Motion im Parlament hängig, die den Bundesrat (Quelle: Ratsbetrieb) beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass OKP die von Privatkunden im Ausland gekauften Medikamente oder Hilfsmittel vergütet werden, vorausgesetzt, dass:
- sie nicht per Post verschickt wurden;
- sie für den Vertrieb in der Schweiz zugelassen sind;
- sie von einem in der Schweiz zugelassenen Arzt verschrieben worden sind;
- sie weniger teuer sind als das entsprechende Produkt, das in der Schweiz im Verkauf erhältlich ist.
Die Ständerätliche Gesundheitskommission hat diese Motion abgelehnt, der Ständerat wird im Herbst darüber abstimmen.
Kritik an der Aufweichung des Territorialitätsprinzips
Von verschiedenen Seiten wird auch Kritik an der Aufweichung des Territorialitätsprinzips geäussert. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse spricht sich beispielsweise gegen eine Lockerung des Territorialitätsprinzips aus (Quelle: pharmaSuisse). Er argumentiert, dass die Leistungsübernahme von im Ausland bezogenen Medikamenten keine langfristige Lösung zur Kostendämpfung darstellt und Schweizer Leistungserbringer benachteiligt. Zudem könnte dies die Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich gefährden.
Als führender Gesundheitsgrossist in der Schweiz sehen wir die Notwendigkeit, Kosten im Gesundheitswesen zu senken, ohne die Qualität und Sicherheit zu gefährden. Darum setzen wir uns für faire Marktpreise und eine sichere Versorgung ein. Ein bewährter Ansatz hierfür sind Parallelimporte. Dabei handelt es sich um Originalprodukte, die im Ausland zu günstigeren Preisen bezogen und in die Schweiz importiert werden. Diese Produkte verfügen über eine Swissmedic-Zulassung und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Wenn das Originalprodukt in der Spezialitätenliste (SL) enthalten ist, wird das Parallelimport-Produkt unter denselben Kriterien vergütet.
Zudem sind sie mindestens 15 % günstiger als das Originalprodukt, was zur Kostensenkung im Schweizer Gesundheitswesen beiträgt. Galexis setzt sich intensiv mit dem Thema Parallelimport auseinander und führt bereits ein breites Parallelimport-Sortiment.
Fazit
Das Territorialitätsprinzip spielt eine zentrale Rolle im Schweizer Gesundheitswesen, indem es Qualität, Sicherheit und Kostenkontrolle gewährleistet. Die aktuelle Diskussion über dessen Lockerung zeigt die Notwendigkeit, innovative Lösungen zu finden, die sowohl Kosteneffizienz als auch Versorgungssicherheit berücksichtigen. Dank sicheren Parallelimporten leisten wir einen Beitrag zu fairen Preisen und sichern gleichzeitig die hohe Qualität der Versorgung in der Schweiz.